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Stipendium

Ein Stipendium für eine Teilnahme am Mummert-Förderprogramm wird in der Regel für zweieinhalb akademische Jahre vergeben. Es beginnt jeweils am 1. Oktober eines Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden 4. Kalenderjahres.

Gewährt wird das Stipendium in der Regel für jeweils ein akademisches Jahr. Die Studienleistungen, die Qualität der Semesterberichte, die Effektivität der Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Förderprogramms, die Eindrücke der Gastuniversitäten und des Stiftungsvorstandes sowie die Einhaltung der weiteren mit der Vergabe eines Stipendiums verbundenen Verpflichtungen und Erwartungen der Stiftung entscheiden semesterweise über die weitere Gewährung des Stipendiums bis zum Abschluss. 

Die finanziellen Stipendienleistungen umfassen:

  • ein monatliches Stipendium von 800,00 Euro im ersten und von 825,00 Euro ab dem zweiten Studienjahr, das jeweils einen angemessenen Lebensunterhalt einschließlich einer kulturellen Komponente ermöglicht;
  • eine Studien- und Forschungsbeihilfe je Studiensemester;
  • eine monatliche Mietkostenbeihilfe;
  • einen einmaligen Zuschuss zur Anschaffung einer persönlichen PC-Ausstattung;
  • eine Unfall- und Krankenversicherung;
  • einen Reisekostenzuschuss für die An- und Rückreise
  • und eine Prüfungsabschlussprämie bei gutem Zeugnis (Prädikat).

Darüber hinaus darf ein Stipendiat zusätzlich zu den Zuwendungen der Stiftung 50% einer Praktikantenvergütung behalten.